06.07.2025, 18:35
Hallo lieber Ax,
deine Frage hat uns ein bisschen beschäftigt, aber jetzt haben wir eine Antwort gefunden. Und zwar: Es kommt drauf an
Nämlich darauf, ob sich der Eintrag bei der Avatarperson durch das neue Bild ändert oder nicht. Ich nehme als Beispiel, um es zu erläutern mal deine beiden Herren.
Wenn du von dem gezeichneten Luzifer (Avatarperson: animiert) zu einem KI generierten Luzifer mit exakt den gleichen Attributen (das ist Bedingung) wechselst, ändert sich die Avatarperson nicht. Es bleibt bei Avatarperson: Animiert. Und damit handelt es sich um einen bloßen Stilwechsel.
Etwas anderes ist es, wenn eine animierte Avatarperson komplett geändert wird. Also wenn ein bestimmter Charakter als Avatarperson benannt ist. Als etwas überspitztes Beispiel: Mein eigenes erdachter Charakter hat als Avatarperson Sailor Moon. Im Profil steht: Avatarperson: animiert; Ergänzung: Sailor Moon. Dann kann ich meinen Avatar nicht zu Kamikaze Kaito Jeanne ändern. Zwar würde hier immer noch Avatarperson: animiert stehen, allerdings sind das zwei vollkommen unterschiedliche Avatare. Das ist kein bloßer Stilwechsel, sondern ein Avatarwechsel.
Ax hingegen könnte kein KI Bild erhalten. Hier steht als Avatarperson: federal police robot / Total Recall. Mit Nutzung eines KI Bildes würde sich hier der Avatar auf Avatarperson: animiert ändern. Das ist kein bloßer Stilwechsel mehr, sondern eben ein verbotener Avatartausch.
Ich hoffe es ist so verständlich und dürfte sich mit unseren bisher zu den Thematiken ergangenen Entscheidungen decken.
Liebe Grüße
Jenni fürs Team
deine Frage hat uns ein bisschen beschäftigt, aber jetzt haben wir eine Antwort gefunden. Und zwar: Es kommt drauf an

Nämlich darauf, ob sich der Eintrag bei der Avatarperson durch das neue Bild ändert oder nicht. Ich nehme als Beispiel, um es zu erläutern mal deine beiden Herren.
Wenn du von dem gezeichneten Luzifer (Avatarperson: animiert) zu einem KI generierten Luzifer mit exakt den gleichen Attributen (das ist Bedingung) wechselst, ändert sich die Avatarperson nicht. Es bleibt bei Avatarperson: Animiert. Und damit handelt es sich um einen bloßen Stilwechsel.
Etwas anderes ist es, wenn eine animierte Avatarperson komplett geändert wird. Also wenn ein bestimmter Charakter als Avatarperson benannt ist. Als etwas überspitztes Beispiel: Mein eigenes erdachter Charakter hat als Avatarperson Sailor Moon. Im Profil steht: Avatarperson: animiert; Ergänzung: Sailor Moon. Dann kann ich meinen Avatar nicht zu Kamikaze Kaito Jeanne ändern. Zwar würde hier immer noch Avatarperson: animiert stehen, allerdings sind das zwei vollkommen unterschiedliche Avatare. Das ist kein bloßer Stilwechsel, sondern ein Avatarwechsel.
Ax hingegen könnte kein KI Bild erhalten. Hier steht als Avatarperson: federal police robot / Total Recall. Mit Nutzung eines KI Bildes würde sich hier der Avatar auf Avatarperson: animiert ändern. Das ist kein bloßer Stilwechsel mehr, sondern eben ein verbotener Avatartausch.
Ich hoffe es ist so verständlich und dürfte sich mit unseren bisher zu den Thematiken ergangenen Entscheidungen decken.
Liebe Grüße
Jenni fürs Team